| Veranstaltung: | Mitgliederversammlung am 19. Juli 2021 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge an den Kreisverband |
| Antragsteller*in: | AG Umwelt- und Klimaschtz (dort beschlossen am: 17.05.2021) |
| Status: | Eingereicht |
| Angelegt: | 24.06.2021, 11:11 |
A4: Flächenverbrauch reduzieren - Netto-Null-Versiegelung bis 2030
Antragstext
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, Strategien und Maßnahmen gegenden
zunehmenden Flächenverbrauch und die damit einhergehendenNeuversiegelungen zu
entwickeln und dem Stadtrat bis zum IV. Quartal 2021 vorzulegen. Dabei sind
insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen und in die laufende
Überarbeitung der Umweltqualitätsstandards einzubeziehen:
1. Einführungen eines Katasters zur Erfassung von Ver- und Entsiegelungen, dabei
sind auch Kleinstflächenwie z.B. überflüssige Versiegelungen auf Plätzen,
Wegenoder im Straßenrandbereich einzubeziehen,
2. Entwicklung einer Strategie mit dem Ziel einer Netto-Null-Versiegelung im
Stadtgebiet in 2030 mitschrittweisen Zielvorgaben und Maßnahmeplänen für eine
sinkende Neuversiegelung und steigende Entsiegelung von Flächen innerhalb des
Stadtgebiets,
3. Aufstellung von einfachen quartiersbezogenen Bebauungsplänen, mit denen die
Bebauung von Innenhofflächen ausgeschlossen und die Kompensationspflichtigkeit
von Bauvorhaben festgestellt werden kann,
4. angemessenepersonelle Ausstattung der Stadtverwaltung, um die Umsetzung von
Kompensationsmaßnahmen sowie Bebauungspläne und deren Umsetzung auf die
Einhaltung von Flächenverbrauchsvorgaben zu überprüfen,
5. verstärkte Festlegung von sogenannten „Tabuflächen“, für die einebesondere
Schutzbedürftigkeit aufgrund derGrundwasserneubildung, der Frisch- und
Kaltluftentstehung sowie derMinderung des Aufheizeffektes in
Überwärmungsgebieten und hohe klimatischen Entlastungsfunktion besteht,
6. Evaluation und Überarbeitung des von der Stadtverwaltung angewandten
Kompensationsmodells zur Bilanzierung von Eingriffen und Ausgleichen, dabei ist
insbesondere die Festlegung bzw. Einführung von Biotopflächenfaktoren
(naturhaushaltswirksame Fläche pro Grundstücksfläche in Abhängigkeit von
jeweiliger Art der baulichen Nutzung nach dem Vorbild von Berlin) zu
berücksichtigen,
7. Vorrangige Kompensation im Rahmen einer zu erarbeitenden Biotopverbundplanung
als Biotopvernetzungsinstrument mit Tabuflächen und Flächen für die Schaffung
grüner Verbindungsstrukturen
Begründung
Die Neuversiegelung hat in Sachsen in den vergangenen Jahren weiter dramatisch zugenommen. Leipzig nimmt hierbei als in den vergangenen Jahren stark wachsende Stadt mit großer Sicherheit einen Spitzenplatz ein. Konkret lässt sich dies jedoch nicht in Zahlen fassen, da die Neuversiegelung wie auch die Entsiegelung nicht systematisch erfasst werden. Mit dem Konzept der doppelten Innenentwicklung, den Zielstellungen des INSEK, der wiedereingesetzten Baumschutzsatzung, der angestrebten Mehrfachnutzung bei Bauvorhaben, sind bereits erfolgreiche oder zumindest in die Wege geleitete Maßnahmen. Darüber hinaus gibt es aber weiteres ungenutztes Potenzial. Beispielhaft ist hier eine systematische Erfassung von Ver- und Entsiegelungen und Abbildung der Potenziale in einem sogenannten Entsiegelungskataster zu nennen. In diesen und weiteren Bereichen gibt es Potenziale zu heben, um einerseits die wachsende Versiegelung einzudämmen und andererseits bei der Entsiegelung voran zu kommen. Hierfür sind konkrete und ambitionierte Ziele wie die Netto-Nullversiegelung festzuschreiben.
Ziel ist es, die immensen Folgekosten, die durch die Aufheizung der Stadt durch Versiegelung und Grünverluste entstehen, zu minimieren. Dafür müssen genau diese Kosten auch bei Bauvorhaben bereits bei der Entstehung abgebildet werden.
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